Internationale Personalverrechnung

Grenzüberschreitende (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung: Neue Steuerregeln und mehr Bürokratie (Teil 2)

Mag. Martin Hummer / MMag. Karl Waser

Mit dem Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014 ("Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassungen"; kurz: AÜ-Erlass) setzt die Finanz die beiden bahnbrechenden VwGH-Erkenntnisse vom 22. 5. 2013, 2009/13/0031 bzw vom 31. 7. 2013, 2010/13/0003 um. Bei der internationalen (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung ist nicht mehr der Arbeitskräfteüberlasser (= zivilrechtlicher Arbeitgeber), sondern der Beschäftiger (= wirtschaftlicher Arbeitgeber) regelmäßig der Arbeitgeber iSd Doppelbesteuerungsabkommens.

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Artikel-Nr.
PVP 2014/69

27.10.2014
Heft 10/2014
Autor/in
Martin Hummer

Mag. Martin Hummer ist Steuerberater und Senior Manager Tax der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH. Seine Beratungsschwerpunkte sind das steuerliche Projektgeschäft in Osteuropa, Internationale Steuerplanung, Verrechnungspreise, Auslandsentsendung.



Karl Waser

StB MMag. Karl Waser ist Partner und Head of Global Employment Services bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz sowie externer Vortragender an der Fachhochschule Burgenland.