Am 1. 7. 2023 tritt die "Multilaterale Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit" (kurz: "MRV-Telearbeit") in Kraft (Link: https://bit.ly/MFA2023-07-10).
Diese erleichtert zukünftig in vielen Fällen die sv-rechtliche Abwicklung von Dienstnehmern, die innerhalb der EU/EWR jeweils einen Teil ihrer Arbeitsleistung im Dienstgeber-Sitzstaat und auch in ihrem Wohnsitzstaat, der in einem anderen EU- oder EWR-Staat liegt, ausüben.
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