Gesellschafts- und Steuerrecht

Grunderwerbsteuer: Alles bleibt besser

Dr. Andrei Bodis / Mag. Christoph Schlager

Seit der Aufhebung des § 6 GrEStG durch den VfGH wird eine Nachfolgeregelung mit Spannung erwartet. Diese erfolgt nun kurz vor Wirksamwerden der Aufhebung per 31. 5. 2014 und orientiert sich maßgeblich an der Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Bei Übertragungen im erweiterten Familienkreis bleibt der dreifache Einheitswert maßgeblich. Ab 2015 sollen Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr zudem wieder gemeinsam ans Finanzamt abgeführt werden. Für Unternehmer ist die Neuregelung insbesondere bei Nachfolgelösungen, aber auch bei Umgründungen relevant.

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/32

26.05.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Andrei Bodis

Dr. Andrei Bodis ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes.

Christoph Schlager

Mag. Christoph Schlager ist Leiter der Gruppe IV/C (Direkte Steuern & Verfahrensrecht) und der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen. Weiters ist Mag. Schlager Fachautor und Vortragender, ua am Postgraduate Center der Universität Wien.