Basierend auf den Erläuterungen zum Ziel des Grunderwerbsteuergesetzes und dem Zweck der Bestimmung sowie unter Berücksichtigung der hM und Rechtsprechung zu der nahezu identischen deutschen Regelung sei die Bestimmung des § 17 Abs 2 öGrEStG so auszulegen, dass diese auch bei einem Rückerwerb anzuwenden ist, dem ein ursprünglich nicht steuerbarer Erwerbsvorgang vorausgegangen ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.