Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde das Bankenpaket beschlossen, das ua eine Einschränkung des Bankgeheimnisses beinhalte. Die Durchbrechungsgründe des Bankgeheimnisses wurden gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes erweitert. Die Einführung des zentralen Kontenregisters sei auch international - ua in Umsetzung von EU-Richtlinien - geboten.
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