Ein Gruppenantrag sei innerhalb eines Kalendermonats nach der Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters zu stellen. Die dementsprechenden Formvorschriften seien genau einzuhalten. Bei verspäteter Einreichung des Gruppenantrags komme daher eine Unternehmensgruppe auch für ein späteres Jahr nicht zustande.
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