Die Abrechnung von Mehr- und Überstunden ist zwar im Personalverrechnungsalltag Routine, aber gleichzeitig sehr fehleranfällig. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die richtigen Berechnungsgrundlagen, der korrekte Stundenteiler und die arbeitsrechtlich zutreffenden Zuschläge angewandt werden.
Auch wenn das manuelle Abrechnen von Löhnen und Gehältern im Alltag der Personalverrechnung dank moderner Lohnsoftware nur noch selten notwendig ist, sollten Personalverrechner über die im Lohnprogramm ablaufenden Rechengänge Bescheid wissen. Nur auf diese Weise ist es möglich, zB zeitnah und fachkundig allfällige Dienstnehmer-Fragen zu ihrer Abrechnung zu beantworten.
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Artikel-Nr.
PVP 2019/40
27.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Foto: Stefan Häusler
Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.
Foto: Stefan Häusler
Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.