Die Mehrzahl der österr Banken verwendet nunmehr - wegen der Negativzinsen - Zinsgleitklauseln, die eine Zinssatzuntergrenze in der Höhe des jeweiligen Aufschlags auf den Referenzzinssatz vorsehen. Dies wird vor dem Hintergrund des KSchG und des § 879 ABGB untersucht.
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