Rechnungswesen

Halbjahresabschluss nach IAS 34 bereits 2007 für börsenotierte Unternehmen verpflichtend

Christoph Fröhlich

Mit Bundesgesetzblatt vom 25. 4. 2007 wurde das Börsegesetz an die Anforderungen der Transparenzrichtlinie angepasst.

Die wichtigste Änderung betrifft die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Halbjahresabschlusses innerhalb von zwei Monaten für Unternehmen, deren Wertpapiere im Amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse notiert sind1).

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Artikel-Nr.
RWZ 2007/41

19.05.2007
Heft 5/2007
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.