Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. 1. 2018 wie folgt erhöht:
Gehaltsordnung ALT: Erhöhung der Gehälter um 2,35 bis 2,6 %, jedoch mindestens um € 40,-; Anhebung des Mindestgehalts für ungelernte Angestellte auf € 1.500,- Gehaltsordnung NEU: Erhöhung von 2,2 % plus Rundung auf den nächsten vollen Euro. Das bedeutet ein Einstiegsgehalt bei abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung von € 1.636,- (Mindestgehalt für Hilfskräfte [Stufe 1/A] € 1.533,-)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.