In aller Kürze

Handelsangestellte - KV-Erhöhung für 2018

Bearbeiterinnen: Bettina Sabara / Barbara Tuma

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. 1. 2018 wie folgt erhöht:

Gehaltsordnung ALT: Erhöhung der Gehälter um 2,35 bis 2,6 %, jedoch mindestens um € 40,-; Anhebung des Mindestgehalts für ungelernte Angestellte auf € 1.500,- Gehaltsordnung NEU: Erhöhung von 2,2 % plus Rundung auf den nächsten vollen Euro. Das bedeutet ein Einstiegsgehalt bei abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung von € 1.636,- (Mindestgehalt für Hilfskräfte [Stufe 1/A] € 1.533,-)

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Artikel-Nr.
ARD 6576/1/2017

30.11.2017
Heft 6576/2017