Für Banken und Wirtschaftstreuhänder gibt es jeweils nur Kollektivverträge für Angestellte, nicht hingegen für Arbeiter.
Ende 2014 forderte ein GPLA-Prüfer für Putzfrauen (beschäftigt als Arbeiterinnen) einer Steuerberatungskanzlei (hätte bspw auch eine Bank treffen können) SV-Beiträge für die nicht bezahlte 3. Sonderzahlung (2x UZ + 1x WR) gemäß § 9 Abs 2 HGHAngG nach - gestützt auf das Erkenntnis des VwGH 18. 2. 2009, 2006/08/0181. Zu Recht?
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