Literaturübersicht / Miet- und Wohnrecht

Hauswurz, Anm zu immolex 2018/96.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 6 Ob 44/18s = Zak 2018/404, 217: Zumindest bei Büro- und Geschäftsobjekten ist Eigenbedarf als Kündigungsgrund streng zu beurteilen. Das "gemäßigte Verständnis" wurde von der Rsp bei Wohnraummieten entwickelt.

Die Autorin gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Rsp zum Eigenbedarf. Sie bezweifelt, dass jüngere Entscheidungen, in denen ein "gemäßigteres Verständnis" des Begriffs "Notstand" vertreten wurde, zwischen Wohn- und Geschäftsraummieten differenziert haben. In der vorliegenden Entscheidung scheine der OGH jedoch bei Geschäftsraummieten weiterhin eine Existenzgefährdung des Vermieters zu fordern.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/728

07.11.2018
Heft 19/2018