Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Kurzkommentar
Mit 15. 1. 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Die österreichischen Rechtsträger, insbesondere ihre Organe, wie Geschäftsführer oder Vorstände, haben die Pflicht, ihre direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer zu erheben und angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer, einschließlich genauer Angaben zum wirtschaftlichen Interesse, einzuholen und jährlich zu überprüfen bzw dem Register zu bestätigen.
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