In aller Kürze

Herabsetzung von ESt-/KSt-Vorauszahlungen wegen gestiegener Energiekosten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet die österreichischen Betriebe in unterschiedlichen Branchen und Größen. Die Finanzverwaltung reagiert mit einer vereinfachten Möglichkeit, die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen. Konkret kann die Herabsetzung der ESt-/KSt-Vorauszahlungen für das Jahr 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages in folgenden Fällen beantragt werden:

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Artikel-Nr.
ARD 6794/4/2022

14.04.2022
Heft 6794/2022