Ein Vollkaufmann besitzt zum Bilanzstichtag 30. 9. 1996 selbsterstellte materielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögensdes Umlaufvermögensim Wert von 1.000.
Als Herstellungskosten wurden seit jeher der Mindestansatz, d.h. die Einzelkosten (in Höhe von 400) und die variablen Material- und Fertigungsgemeinkosten (in Höhe von 600) aktiviert. Welche bilanziellen Möglichkeiten hat der Vollkaufmann aufgrund des EU-GesRÄG?
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