Buchhaltung und Bilanzierung

Herstellungskosten unter Beachtung des EU-GesRÄG und des AbgÄndG 1996

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Ein Vollkaufmann besitzt zum Bilanzstichtag 30. 9. 1996 selbsterstellte materielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögensdes Umlaufvermögens

im Wert von 1.000.

Als Herstellungskosten wurden seit jeher der Mindestansatz, d.h. die Einzelkosten (in Höhe von 400) und die variablen Material- und Fertigungsgemeinkosten (in Höhe von 600) aktiviert. Welche bilanziellen Möglichkeiten hat der Vollkaufmann aufgrund des EU-GesRÄG?

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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 71

20.03.1997
Heft 3/1997
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.