Die Vorbereitungsphase für die Besteuerung von Unternehmensgruppen ist abgeschlossen; mit dem Gruppenbesteuerungserlass vom 23. 2. 20051)), auf der BMF-Homepage abrufbar2)), ist das Arbeiten mit dem Nachfolgeinstrument zur Organschaft konkret geworden. Die wichtigsten Aussagen des Erlasses und weitere Fragestellungen, die zwischenzeitlich aufgetreten sind, sollen im Folgenden dargestellt werden. Zudem sei auf einen neuen „Praxiskommentar zur Gruppenbesteuerung“3)) verwiesen.
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