Das LSDB-G wurde im ASRÄG 2014 novelliert. Die neuen Bestimmungen traten mit 1. 1. 2015 in Kraft. Die Novelle brachte Verschärfungen, Konkretisierungen und Erleichterungen mit sich, vor allem aber warfen die neuen Bestimmungen viele Fragen auf.
Die LSDB-Richtlinien 2015 versuchen Antworten auf diese Fragen zu geben. Sie wurden Anfang Mai erlassen und auf der Seite des Sozialministeriums verlautbart (BMASK-462.203/0006-VII/B/9/2015). Sie sind ab 1. 1. 2015 generell anzuwenden. Auf Sachverhalte vor dem 1. 1. 2015 sind die "alten" LSDB-RL 2011 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume die LSDB-RL 2015 günstigere Bestimmungen vorsehen.
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