Aus dem Alltag des Personalchefs

Hinweise und Tipps, wie Sie rechtliche Fallstricke beim "Frühwarnsystem" (§ 45a AMFG) sicher umgehen

RA Dr. Andreas Tinhofer, LL.M.

Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Wirtschaftskrise sehen sich zahlreiche Unternehmen zum Personalabbau gezwungen. Dabei handelt es sich regelmäßig um sogenannte "Massenkündigungen", für die ein spezielles Meldeverfahren beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgesehen ist ("Frühwarnsystem"). Dieses Verfahren kann bereits dann anzuwenden sein, wenn bloß 5 Dienstverhältnisse beendet werden.

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Artikel-Nr.
PVP 2020/76

28.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).