In diesem Beitrag werden die "Hinweise zur Erstellung von vereinfachten Wertfindungen" der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung vorgestellt, die darlegen, was bei der Erstellung von vereinfachten Wertfindungen zu beachten ist.
Die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat am 24. 1. 2017 "Hinweise zur Erstellung von vereinfachten Wertfindungen" beschlossen und veröffentlicht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.