Das steuerliche Home-Office-Paket, geregelt im 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (BGBl I 2021/52, ausgegeben am 25. 3. 2021), hat - vorerst befristet bis 31. 12. 2023 - Möglichkeiten geschaffen, dass zusätzlich bestimmte ...
Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden können (zB Differenzwerbungskosten, ergonomisch geeignetes Mobiliar) ➜ hierzu informiert in diesem Heft die PVP-Redakteurin Sarah Passegger, PVP 2021/35, 133;Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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