Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, Insolvenzrecht

Honorarnoten des Steuerberaters im Rahmen einer Außenprüfung (Furherr/Reiter, SWK 19/2019, S. 857)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Eine Offenlegung der Honorarnoten könne ohne Verletzung von Mitwirkungspflichten unterbleiben, weil die darin enthaltenen Informationen der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und diese auch den Mandanten von einer Herausgabe entbinden würden. Soweit es sich um abgabenrechtlich verpflichtende Aufzeichnungen handle, seien sie geschwärzt herauszugeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/605

06.09.2019
Heft 17/2019