Artikelrundschau / Steuerrecht

Hummer, BFG zu Inbound-Arbeitskräfteüberlassung, SWK 2017, 1305

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Autor bespricht das Erkenntnis BFG 6. 7. 2016, RV/3100632/2015. In dieser Entscheidung hat das BFG für einen Inbound-Fall die abkommensrechtliche Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Arbeitgebers bestätigt und dabei ausdrücklich klargestellt, dass es sich als Gericht nicht an den Erlass des BMF zur Arbeitskräfteüberlassung vom 12. 6. 2014 (vgl ARD 6404/17/2014) gebunden fühlt. Darin wird die Weitergeltung der alten Rechtsauslegung (Maßgeblichkeit der 183-Tage-Regelung anstelle des wirtschaftlichen Arbeitgebers) auf zum Stichtag der Kundmachung des Erlasses bereits bestehende konzerninterne Arbeitskräfteüberlassungen von Angestellten ausdrücklich zugelassen. Dieser Erlass sei jedoch für das BFG nicht bindend, sondern hat das BFG auf Grundlage der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (vgl VwGH 22. 5. 2013, 2009/13/0031, ARD 6340/11/2013) zu entscheiden, wonach der Begriff "Arbeitgeber" in Art 15 OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Anhand eines Praxisfalles stellt Hummer aber auch dar, dass nunmehr auch die Finanzverwaltung für Altfälle (dh für Überlassungen, die vor dem 12. 6. 2014 begonnen haben) von der bisherigen Verwaltungspraxis abgegangen ist und den strittigen Abs 10 des Erlasses de facto nicht mehr anwendet, sondern in diesen Fällen infolge des wirtschaftlichen Arbeitgebers ein österreichisches Besteuerungsrecht ab dem ersten Anwesenheitstag annimmt.

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Artikel-Nr.
ARD 6580/24/2018

05.01.2018
Heft 6580/2018