Warten Sie nicht auf Hilfe von oben - stellen Sie Ihren Antrag! Seit 20. 5. kann der Antrag gestellt werden.1
Ab sofort können Fixkostenzuschüsse via FinanzOnline beantragt werden. In einer neuen Richtlinie2 werden die Voraussetzungen für die Berechnung des Fixkostenzuschusses im Detail geregelt. Wir haben die wesentlichen Details für Sie zusammengefasst, damit auch Sie von dem berechtigten Schadenersatz aus den Regierungsmaßnahmen der "COVID-19-Maßnahmen"3 profitieren können. Der Gesamtrahmen soll 8,0 Milliarden betragen, also nutzen Sie Ihre Chance! Dies ist kein Almosen - Sie haben es sich verdient, weil Sie als Unternehmen unverschuldet Schaden erlitten haben.
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