In aller Kürze

Informationsaustausch über Finanzkonten - Liste der teilnehmenden Staaten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt

mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2025/8 sowiemit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6951/3/2025

28.05.2025
Heft 6951/2025