Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Informationsaustausch über Finanzkonten - Liste der teilnehmenden Staaten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU, mit Staaten und Territorien gem der Verordnung des BMF BGBl II 2025/8 sowie mit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind. Die aktuelle BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2024 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) gelten. Weiters werden jene Staaten und Territorien angeführt, für die im Kalenderjahr 2025 Informationen gem § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. (Info des BMF vom 13. 5. 2025, 2025-0.347.224)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2025/290

10.06.2025
Heft 6/2025