Revision und Kontrolle

Informationsgehalt und Aussagekraft von Wirtschaftsprüfungsberichten für die Adressaten

Prof. (FH) Mag. Peter Meiregger, StB / Mag. (FH) Lydia Maria Kutil

Ergebnisse einer empirischen Untersuchung

Den Ausgangspunkt für den vorliegenden Beitrag bildet das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008, welches mit Juni 2008 in Kraft getreten ist und Teile der Abschlussprüfungsrichtlinie1) und der Änderungsrichtlinie2) in nationales Recht umgesetzt hat. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Jahresabschlussprüfers führte das URÄG 2008 ua zu einer erweiterten Berichtspflicht über wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle der Rechnungslegungsprozesse eines geprüften Unternehmens. Im Gegensatz dazu bleiben vom internationalen Trend zu einer verkürzten Berichterstattung abweichende Rechtsnormen (im Besonderen die Verpflichtung des Abschlussprüfers zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses)3) auch in dieser Gesetzesnovelle unverändert.

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Artikel-Nr.
RWZ 2009/37

29.04.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Lydia Kutil

Mag. (FH) Lydia Maria Kutil ist in der Energie Steiermark Steweag-Steg im Bereich Energieabrechnung Geschäftskunden tätig. Ihre in Zusammenarbeit mit PricewaterhouseCoopers an der Fachhochschule CAMPUS 02, Studiengang Rechnungswesen & Controlling verfasste Diplomarbeit wurde mit dem IVA/Aktienforum-Stipendienpreis 2008 ausgezeichnet.

Peter Meiregger

Prof. (FH) Mag. Peter Meiregger ist Studiengangsleiter des Studiengangs Rechnungswesen & Controlling der FH CAMPUS 02 - Fachhochschule der Wirtschaft und Steuerberater in Graz. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgte eine Spezialisierung auf standortpolitisch relevante Fragestellungen der Rechnungslegung.