In der Praxis ist der Vorstand einer Privatstiftung häufig mit Wirtschaftstreuhändern und Rechtsanwälten besetzt. Gerade in diesen Besetzungsvarianten kommt es oft vor, dass Leistungen von den Kanzleien der Stiftungsvorstände an die Privatstiftung erbracht werden. In Folge werden die gesetzlichen Regelungen der Insichgeschäfte des Stiftungsvorstands sowie deren Auslegungsvarianten erläutert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.