In 8 Ob 127/18m hat der OGH die Rsp bekräftigt, nach der Gesellschaftern der Schuldner-Gesellschaft im Insolvenzeröffnungsverfahren keine Rechtsmittellegitimation zukommt, wenn ein vertretungsbefugtes Organ vorhanden ist. Ein Kommanditist der Schuldner-KG könne mangels Vertretungsbefugnis kein Rechtsmittel gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erheben.
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