In der Praxis zeigt sich, dass (zumindest ex post gesehen) die wenigsten Insolvenzverfahren rechtzeitig beantragt werden und es im Zeitraum zwischen der gebotenen Antragstellung und der tatsächlichen Insolvenzeröffnung häufig zu einem erheblichen Vermögensverfall kommt. Schadenersatz- und Haftungsansprüche aus dem Titel der Insolvenzverschleppung rücken daher nicht nur bei prominenten Pleiten wie Wirecard und der Commerzialbank
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