V der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen gem § 60 Abs 1 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017, BGBl I 2018/126. Mit der vorliegenden Verordnung wird festgestellt, dass die Voraussetzungen gem § 60 Abs 1 WTBG 2017 für interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Bilanzbuchhaltern gem § 1 Z 1 BiBuG 2014 und den Wirtschaftstreuhandberufen gem § 1 Abs 1 WTBG 2017 vorliegen.
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