Mitteilung der Kommission über Mindestanforderungen an Qualitäts-sicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU
Am 23. 9. 1999 wurde der Entwurf für eine Empfehlung der Kommission über Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU veröffentlicht. Die Qualitätssicherung wird als wichtiges Instrument zur Gewährleistung einer guten Prüfungsqualität angesehen. Ist die Qualität von Abschlussprüfungen gesichert, erhöht dies die Zuverlässigkeit der offen gelegten Finanzinformation und bietet Aktionären, Investoren, Gläubigern und anderen Interessensgruppen mehr Sicherheit und größeren Schutz. Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern sollen hinsichtlich der Verlässlichkeit von Finanzinformationen EU-weit ein gewisses Mindestmaß an Sicherheit bieten. Es ist daher erforderlich, alle Personen, die Abschlussprüfungen durchführen, in ein Qualitätssicherungssystem einzubinden.
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