Untersuchung über die Konformität zwischen IAS und EU-Bilanzrichtlinien
Um die Anwendung der IAS für europäische Unternehmen bereits für den Jahresabschluss 1999 zu vereinfachen, wurde vom Kontaktausschuss zur Rechnungslegung der Europäischen Kommission eine Untersuchung angestellt, die die Übereinstimmung von IAS und EU-Bilanzrichtlinien zum Gegenstand hat. Die Untersuchung behandelt sämtliche IAS sowie Interpretationen des Standing Interpretations Committee, die ein In-Kraft-Tretungs-Datum vor dem 1. 7. 1999 haben. Nicht behandelt werden daher folgende neue bzw. überarbeitete Standards: IAS 36 „Impairment of Assets“, IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“, IAS 38 „Intangible Assets“, IAS 10 „Events after the Balance Sheet Date“ und IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“; weiters Änderungen zu IAS 16, 22, 28 und 31, die durch die Einführung von IAS 37 und 38 erforderlich waren. Folgende Interpretationen des SIC wurden untersucht: SIC 1 - SIC 3, SIC 5 - SIC 11, SIC 13 und SIC 15.
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