Wie bereits in früheren Ausgaben berichtet, überlegt die Europäische Kommission, zur Regelberichterstattung und Unternehmenstransparenz von Unternehmen, deren Wertpapiere an geregelten Märkten gehandelt werden, neue Regelungen herauszugeben, die neben der bisher schon vorgesehenen Halbjahresberichterstattung auch eine Quartalsberichterstattung sowie die Verpflichtung zu einem „review“ (d.h. einer eingeschränkten Überprüfung durch einen Abschlussprüfer) vorsehen. Den Vorschlägen der Kommission folgend kann künftig u.U. auch eine Quartalsberichterstattung in Form verkürzter Jahresabschlüsse („condensed financial statements“) notwendig werden; zur konkreten Ausgestaltung wurde bis dato aber noch keine Einigkeit erzielt.
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