Am 12. 3. 2002 wurde nun der Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (KOM [2001] 80) - jedoch mit einigen wesentlichen Abweichungen zur ursprünglichen Entwurfsfassung - vom Europäischen Parlament endgültig beschlossen.
Wie bereits in früheren Ausgaben berichtet, sollen nach den grundsätzlichen Bestimmungen alle auf einem geregelten Markt gehandelten EU-Unternehmen, um zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen zu werden, verpflichtet werden, spätestens ab dem Jahr 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß den (nach dem in der Verordnung vorgesehenen Verfahren zugelassenen) IAS aufzustellen. Den Mitgliedstaaten steht es dabei frei, den nichtbörsenotierten Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten, ihre (Jahres-)Abschlüsse nach den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen zu veröffentlichen. Eine Anwendung der IAS auch für Einzelabschlüsse kann ebenso vorgesehen werden. Entsprechend einem Abänderungsantrag ist für Unternehmen, die sowohl in der Europäischen Union als auch außerhalb an einer Börse notieren und bereits international anerkannte Rechnungslegungsvorschriften anwenden (d.h. insbesondere nach amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen [US-GAAP] aufstellen), die Übergangsfrist zur verpflichtenden, erstmaligen Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach IAS bis zum Jahr 2007 verlängert worden. (Dieselbe Verlängerung gilt auch für Unternehmen, die am Kapitalmarkt nur zur Emission von Schuldverschreibungen auftreten.) Für EU-Unternehmen, die ein Public Offering erst vorbereiten, wurde die erwähnte Verpflichtung letztlich noch nicht vorgesehen.
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