Mitte Mai verabschiedete die Europäische Kommission - nach einer zweijährigen Bearbeitungsdauer - nun endgültig ihre Empfehlung zur Unabhängigkeit der gesetzlichen Abschlussprüfer in der EU. Die Empfehlung, die eine Reihe von anspruchsvollen und bedeutenden Grundsätzen umfasst, ist zwar rechtlich nicht verbindlich1)); sie wird jedoch von der Kommission als Richtschnur für die grundsätzliche Ausgestaltung der nationalen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten angesehen, um die derzeit stark voneinander abweichenden Bestimmungen in den Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen.2))
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