10-Punkte-Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung der Qualität der Abschlüsse und zum Schutz der Anleger
Die Europäische Kommission veröffentlichte Ende Mai ein Dokument1), mit dem sie in Form eines 10-Punkte-Aktionsplans dem Rat und dem Europäischen Parlament Vorschläge für die Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Abschlussprüfungen in der EU unterbreiten möchte. Der Aktionsplan stellt eine Ergänzung des weitergehenden Aktionsplans der Kommission auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance dar, der gleichzeitig veröffentlicht wurde2), und zielt darauf ab, das Vertrauen in die Abschlussprüfung zu stärken, die diesbezüglichen Vorschriften in dem wachsenden Binnenmarkt weiter zu harmonisieren und Interessenkonflikten der Abschlussprüfer vorzubauen. Im Ergebnis stellt der Plan eine Ankündigung einer Reihe von Regelungsinitiativen dar, mit denen die derzeitigen Regelungen grundlegend überarbeitet und ausgedehnt werden sollen.
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