1. Europäische Union/EU Kommission
1.1 Änderungsrichtlinie zur 4. und 7. Richtlinie
Eine Abstimmung eines Textes dieser Richtlinie ist zwischen den ständigen Vertretungen und den Berichterstattern des europäischen Parlaments erfolgt. Die Anhebung der Größenklassen ist jedoch noch offen.
Hievon hängt die Angabepflicht im Anhang für bestimmte Transaktionen ab. Nach der derzeitigen Fassung werden den Mitgliedstaaten umfangreiche Wahlrechte eingeräumt. Eine Beschlussfassung im europäischen Parlament in einer ersten Lesung ist für 14. 12. 2005 vorgesehen. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten ist derzeit mit 24 Monaten vorgesehen.
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