In der Sitzung am 25. 2. 2005 wurde die mögliche Übernahme von IFRIC 3 über die buchmäßige Erfassung der Emissionsrechte behandelt. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat in einer Stellungnahme die Übernahme dieses IFRIC 3 in den EU Rechtsbestand nicht empfohlen. Gründe für die ablehnende Stellungnahme sind hauptsächlich die von IFRIC 3 geforderte Bewertung der betroffenen Posten unterschiedlich nach IAS 20, IAS 37 und IAS 38 und des damit verbundenen „mismatch“ von Aufwendungen und Erträgen bei Anwendung des Wiederbewertungsmodells (revaluation model) oder der Bilanzpostenbewertung bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model). IFRIC 3 erfüllt daher nicht alle Voraussetzungen zur Übernahme nach den Erfordernissen der IAS Verordnung 1606/2002. Insbesondere wird das „true and fair“ Prinzip nicht erfüllt, welches in Artikel 16(3) der 7. EU Richtlinie und in Artikel 2(3) der 4. Richtlinie gefordert wird. Das ARC hat daher die Übernahme von IFRIC 3 abgelehnt.
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