1. Europäische Union/EU Kommission
1.1 Änderungsrichtlinie zur 4. und 7. Richtlinie
Das Europäische Parlament hat am 15. 12. 2005 die Änderungsrichtlinie in erster und einziger Lesung beschlossen. Gegenüber dem bisherigen Text der EU Kommission und des EU Ministerrates wurde ein Kompromiss erzielt in Fragen der nach nationalem Recht zu beurteilenden Haftung, einer einmaligen Erhöhung der Größenmerkmale um nunmehr endgültig 20 %, des Entfalles der Angabe für mittelgroße Gesellschaften über die Art und den Zweck der Transaktionen mit verbunden Personen nach IAS 24 und des Entfalles der Corporate Governance Erklärung, sofern nur Schuldtiteln notiert sind. Nach der noch zu erfolgenden Übersetzung ist die Veröffentlichung abzuwarten. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten ist unverändert mit 24 Monaten geblieben.
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