1. Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
02/06/2006 DSR Stellungnahme zum „Exposure Draft of Proposed Amendments to IFRS 2 Vesting Conditions and Cancellations“Der DSR stimmt zu, dass die behandelten Themen, die ursprünglich in IFRIC D11 behandelt wurden, besser im IFRS 2 behandelt werden sollen. Während der DSR den IASB Vorschlägen hinsichtlich der Aus-übungsbedingungen, des Zeitpunkts des In-Kraft-Tretens und der Übergangsbestimmungen zustimmt, lehnt er die IASB Schlussfolgerung ab, dass die Annullierung durch Arbeitnehmer genauso bilanziert werden soll wie die Annullierung durch das Unternehmen; nämlich als vorgezogene Ausübungsmöglichkeit. Der DSR ist der Ansicht, dass diese beiden Annullierungen aufgrund der verschiedenen wirtschaftlichen Grundlagen auch verschieden bilanziert werden müssten. Insbesondere hält der DSR in diesem Zusammenhang die Annullierung durch Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit der Arbeitnehmerentscheidung, die Option nicht auszuüben, vergleichbar. Daher sollte die Annullierung durch Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Bilanzierung haben; der Aufwand sollte also weiterhin über die restliche Ausübungsperiode verteilt berücksichtigt werden.
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