Laut Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (467 dB) des Unternehmensrecht-Änderungsgesetzes 2008 - URÄG 2008 ist der Gesetzesvorschlag in der Ausschusssitzung vom 27. 3. 2008 mit geringfügigen Änderungen angenommen worden. Diese Änderungen betreffen mit einer Ausnahme nicht das UGB: Lediglich in § 270 Abs 2 UGB wurde ein Verweis richtiggestellt; diese Richtigstellung war in der Regierungsvorlage des BMJ noch nicht enthalten.
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