AFRAC befürwortet das Konzept des Nutzungsrechtansatzes beim Leasingnehmer, kritisiert jedoch vielfach die vom IASB vorgeschlagene Bewertung. Insb sollen nur vertraglich unvermeidbare Zahlungen/Leasingzeiten die Bewertung der Leasingbestände bestimmen; bedingte Zahlungen oder Optionen sollen unberücksichtigt bleiben. AFRAC lehnt die dichotome Bilanzierung beim Leasinggeber ab: Diese Bilanzierung soll die bereits im IAS 17 existierenden Abgrenzungsfragen fortführen und insb konzeptionell im Widerspruch zum Nutzungsrechtansatz des Leasingnehmers stehen. AFRAC spricht sich für die alleinige Anwendung des Ausbuchungsansatzes beim Leasinggeber aus.
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