Im Bundesanzeiger Nr 28 vom 18. 2. 2011 (Beilage 28a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr 19 (DRS 19) "Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs 2 HGB bekannt gemacht worden.
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