DSR veröffentlichte eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf "Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden" (ED/2011/01).
DSR veröffentlichte im April 2011 eine Stellungnahme zur Ergänzung des Impairment-Entwurfs des IASB (ED/2009/12). DSR stimmt dem vom IASB vorgeschlagenen Wertminderungsmodell (ebenso wie das IDW) prinzipiell zu, lehnt jedoch die Mindestrisikovorsorge ab und sieht weiteren Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Unterscheidung von "gutem Buch" und "schlechtem Buch".
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