AFRAC hat aufgrund aktueller Entwicklungen beschlossen, den Abschnitt "Bilanzierung eines Macro-Hedge von Zinsrisiken durch Kreditinstitute" (Kap 9) der AFRAC-Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" vom September 2010 zu überarbeiten und den Zeitpunkt der Erstanwendung des Abschnitts zu verschieben. Abschnitt 9 (Rz 76-91) ist erstmals für Perioden anzuwenden, die am 1. 1. 2013 oder später beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
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