EFRAG veröffentlicht den Entwurf eines Comment Letters zum vom IASB vorgeschlagenen Interimsstandard für preisregulierte Geschäftsvorfälle. EFRAG lehnt den Standardentwurf ab, da dieser nicht zu einer besseren Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen beitragen würde. Die Vergleichbarkeit zwischen jenen Unternehmen, die die vorgeschlagenen Änderungen in Anspruch nehmen, und jenen Unternehmen, die bereits die IFRS anwenden oder die vorgeschlagenen Änderungen nicht in Anspruch nehmen wollen, würde leiden. EFRAG lehnt auch die Konzeption des Standardentwurfs als Interimsstandard ab, da bei erstmaliger Anwendung der IFRS die bisherigen Rechnungslegungsbestimmungen des jeweils nationalen Rechts auf unbestimmte Zeit beibehalten werden können. Rückmeldungen zum Draft Comment Letter werden bis 21. 8. 2013 erbeten.
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