22. 11. 2016 - Regierungsvorlage zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
Das Bundesministerium für Justiz hat eine Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsberichterstattung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden, eingebracht (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)). Das NaDiVeG verpflichtet bestimmte große Unternehmen, nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen abzugeben. So müssen große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Abschlussstichtagen das Kriterium erfüllen, im Jahresdurchschnitt (§ 221 Abs 6 UGB) mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, in den Lagebericht künftig eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen.
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