AFRAC schlägt eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 23: "Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals" vor. Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:
Klarstellung der Interpretation des Art 54 Abs 2 CRR (Rz 2)Klarstellung der Zinsrealisation bei unternehmensrechtlichem Fremdkapital (Rz 15)Ausweis von Beträgen aus der Herabschreibung und dem Wiedereinbuchen von zusätzlichem Kernkapital (Rz 16 und 17)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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