AFRAC veröffentlicht die Überarbeitung folgender Stellungnahmen:
AFRAC-Stellungnahme 21: Konzernabschlüsse nach § 245a UGB;AFRAC-Stellungnahme 23: Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB) undAFRAC-Stellungnahme 25: Rechnungslegung von Privatstiftungen (UGB).In der AFRAC-Stellungnahme 21: Konzernabschlüsse nach § 245a UGB wurden die Änderungen des UGB aufgrund des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) berücksichtigt. Durch das NaDiVeG wurde § 267a ("Konsolidierter Corporate-Governance Bericht") zu § 267b und § 267b ("Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen") zu § 267c UGB geändert. Der neue § 267a UGB ("Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, konsolidierter nichtfinanzieller Bericht") betrifft so wie § 267 UGB den Konzernlagebericht.
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