Die diesjährigen AFRAC-Veranstaltungen finden statt:
IASB&EFRAG@AFRAC 2018: 19. 11. 2018 im BMFAFRAC 2018: 4. 12. 2018 im BMVRDJAFRAC veröffentlicht den Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 13: Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung.
Der Entwurf enthält Klarstellungen in Rz 6 ff, vor allem, dass ein vereinbarter künftiger Umlagesatz zur Bewertung der latenten Steuern eines Gruppenmitglieds heranzuziehen ist (kein Wahlrecht zur Heranziehung des geltenden bzw künftigen Körperschaftsteuersatzes), wenn er aus der Steuerumlagevereinbarung zuverlässig bestimmbar ist (sowie Anpassungen der zugehörigen Erläuterungen).
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